Wohnen

Bei Problemen mit der Mietwohnung können Berliner Mieter:innen Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Verschiedene Berliner Mietervereine bzw. -organisationen bieten hierzu Beratung an. Die Leistungsangebote und auch die Kosten dafür sind sehr unterschiedlich.

Im Gegensatz zu Rechtsschutzversicherungen bieten Mietervereine vorsorgliche Tätigkeit wie z.B. die Beratung bei der Vertragsgestaltung oder die Vertretung in bereits bestehenden Konflikten. Die wenigsten Mietrechtsprobleme landen vor Gericht, sondern werden vorprozessual gelöst. „Normale“ Rechtsschutzversicherungen dagegen haben in der Regel eine Selbstbeteiligung und die Kostenübernahme ist auf aktuelle Streitigkeiten begrenzt. Zudem sind für die in Berliner Mietervereinen und -organisationen tätigen Jurist:innen auf das Mietrecht spezialisiert.

Daher ist man mit einer Mitgliedschaft in einem der Berliner Mietervereine gut beraten. Die nachfolgende Auflistung beinhaltet keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Mieterschutzbund Berlin e.V.
    Die persönliche Rechtsberatung unserer Mitglieder durch Rechtsanwälte bildet den Hauptaspekt des Mieterschutzbund Berlin e.V. Auch die Mitarbeit an der Erstellung des Berliner Mietspiegels und die Zusammenarbeit mit verschiedenen politischen Institutionen ergänzen unsere Arbeit als Mieterverein in und um Berlin. Neben der Hauptgeschäftsstelle in der Konstanzer Straße in Berlin-Wilmersdorf sind wir auch in Berlin-Mitte, Berlin-Neukölln und Berlin-Wedding als Mieterverein für Sie vertreten.
  • Berliner Mieterverein e.V.
    Mieterberatung, Schriftverkehr mit Vermieter:innen, Mietrechtsschutz für Gerichtsverfahren, Informationen zum Mietrecht und zur Wohnungspolitik in mehreren Beratungszentren und -stellen in vielen Berliner Bezirken.
  • Mietervereinigung Berlin e.V.
  • Fachlich qualifizierte Rechtsberatung und Vertretung in allen Mietfragen in der Geschäftsstelle in Charlottenburg, Auskünfte nach Wahl telefonisch oder im persönlichen Gespräch.
  • Berliner MieterGemeinschaft e.V.
    Die Berliner MieterGemeinschaft berät und unterstützt Mitglieder in allen mietrechtlichen Fragen. Denn: Solange die Mieter:innen ihre Rechte nicht kennen, können sie ihre Rechte auch nicht durchsetzen. Die Berliner MieterGemeinschaft ist mit vielen Beratungsstellen in allen Bezirken präsent.
  • Die Hestia-Wohnungsvermittlung unterstützt Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, bei der Wohnungssuche. Das Angebot richtet sich an: Frauen, die in Gewaltbeziehungen leben oder gelebt haben und Frauen, die in Schutzeinrichtungen (Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen) leben und misshandelte Frauen, die über Beratungsstellen Kontakt aufnehmen.Bei der Wohnungssuche werden die individuellen Schutzbedürfnisse der Frauen berücksichtigt. Die angebotenen Wohnungen befinden sich in verschiedenen Stadtbezirken Berlins und werden aus dem „Geschützten Marktsegment“ und über den freien Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. Insolvenz, Verschuldung und andere schwerwiegende Probleme stellen keine Vermittlungshemmnisse dar. Um den Wohnungserhalt zu sichern, wird an weitere Hilfseinrichtungen vermittelt. Alle Daten der Bewerberinnen werden vertraulich behandelt.
  • In Berliner Bezirksämtern werden kostenfreie Mieter:innenberatungen angeboten. Inhaltlich umfasst die Mieter:innenberatung vor allem zivilrechtliche Fragestellungen der Mieter:innen, insbesondere zu Mietverträgen, Mieterhöhungen, Betriebskosten und Kündigungsschutz. Eine Beratung zu öffentlichen Leistungen findet nicht statt.
  • Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt FAIR MIETEN – FAIR WOHNEN
    Die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt unterstützt Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt Diskriminierung erfahren. Menschen, die aufgrund ihrer
    • (zugeschriebenen) Herkunft
    • ihrer Sprache
    • ihrer Religion
    • ihrer Geschlechteridentität
    • ihrer sexuellen Orientierung
    • einer Behinderung
    • ihres Alters
    • ihres sozialen Status
    • ihrer Familienform
    • …. sowie mehrfach diskriminiert werden, werden von der Fachstelle beraten und begleitet. Zu den Unterstützungsangeboten der Fachstelle gehören das Verfassen von Beschwerdebriefen, die Einbeziehung anderer Stellen, die Begleitung zu Gesprächen und auch die Beistandschaft vor Gericht. Die Beratung ist kostenlos und mehrsprachig.

Die Wohnungssuche gestaltet sich heute oft sehr schwierig.

Hier einige Tipps:

  • werden Sie vorstellig bei den Wohnungsunternehmen, immer wieder
  • nehmen Sie möglichst alle wichtigen Unterlagen mit
    • SCHUFA Auskunft sollte nicht älter als 12 Wochen sein
    • einmal jährlich steht Ihnen ein kostenloser Auskunftsbogen der Schufa zu
    • achten Sie darauf, dass veraltete Eintragungen herausgenommen wurden
    • packen Sie ein Bild von sich und den Kindern dazu
  • fragen Sie regelmäßig nach
  • fragen Sie auch mal die Hausmeisetr, wo ggf. ein Auszug ansteht bzw. eine Wohnung leer ist
  • manchmal bietet sich ein Wohnungstausch an

Quelle: https://alleinerziehend-berlin.de/informationen/wohnen/

Verlieren Sie heute eine Wohnung, ist es sehr schwer wieder eine bezahlbare Wohnung, noch dazu in ihrer gewohnten Umgebung zu finden. Deshalb sollte an erster Stelle für sie stehen, ihren Wohnraum zu erhalten.

Wie können Sie dem entgegenwirken?

Bezahlen Sie, wenn möglich unbedingt Ihre Miete. Haben Sie finanzielle Probleme, sprechen Sie mit dem Vermieter- suchen Sie Kontakt. Sprechen Sie ggf. bei Ihrem Jobcenter vor.

Nehmen Sie Kontakt zum Sozialamt auf, sollte eine Räumung anstehen.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte – Mieterschutzbund, Rechtshilfe etc.

Entstandene Mietrückstände durch Trennung- eine Anerkennung der Mietübernahme sollte möglichst schnell über /mit Ihrem zuständigen Jobcenter geklärt werden. In vielen Fällen werden die höheren Kosten des Wohnraums anerkannt.

Eine frühzeitig Klärung/ Besprechung der Lage mit den entsprechenden Personen ist unbedingt wichtig.

Quelle: https://alleinerziehend-berlin.de/informationen/wohnen/

Mieter*innen können bei sehr geringem Einkommen einen Mietzuschuss erhalten. Der Antrag wird mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Wohnungsamt des Bezirkes eingereicht.

Ob und in welcher Höhe man Wohngeld erhält, hängt von folgenden Faktoren ab:
– Gesamteinkommen des Haushalts
– Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
– Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise der jeweiligen Belastung, wenn eigener Wohnraum vorhanden ist

Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben bei der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung außer Betracht. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss werden in voller Höhe als Einkommen angerechnet, Elterngeld bleibt grundsätzlich bis zu einer Höhe von 300 € bzw. bei doppelter Bezugsdauer des Elterngeldes von 150 € unberücksichtigt. Auch Beiträge zur Rentenversicherung und / oder Krankenversicherung und Freibeträge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige können abgezogen werden. Alleinerziehende erhalten für jedes Kind unter 12 Jahren einen Freibetrag. Für Kinder zwischen 16 und 24 Jahren mit eigenem Einkommen gibt es ebenfalls einen Freibetrag in Höhe des Einkommens, höchstens jedoch 600 € im Jahr.

Alleinerziehende sollten beachten, dass ein Kind in beiden Haushalten bei der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berechnet wird, wenn es sich bei beiden Eltern in der jeweiligen Wohnung abwechselnd und regelmäßig aufhält und von den Eltern betreut wird.

Studierende können prinzipiell kein Wohngeld erhalten, wenn sie „dem Grunde nach“ Anspruch auf BAföG haben – unabhängig davon, ob sie auch tatsächlich BAföG erhalten (§ 20 WoGG). Es gibt jedoch folgende Ausnahmen:
– BAföG wird als Bankdarlehn bezogen
– Wenn kein Anspruch (mehr) auf BAföG besteht, z.B. weil ein Teilzeitstudium absolviert wird, die Studienrichtung zu spät gewechselt wurde oder wenn man auf Grund seines Alters von der Förderrung auf BAföG ausgeschlossen ist.
– Lebt der / die Studierende mit einer Person im Haushalt, die keinen Anspruch auf BAföG hat, z.B. einem eigenen Kind, kann der gesamte Haushalt Wohngeld beantragen.

Ab 1. Februar 2018 haben auch Empfänger*innen von Wohngeld Anspruch auf den berlinpass und das vergünstigte Berlin-Ticket S (monatlich 27,50 €). Verbunden damit ist auch ein vergünstigter Zugang zu vielen Freizeit- und Kulturangeboten.
Der berlinpass wird für alle Anspruchsberechtigten in den Berliner Bürgerämtern ausgegeben.
Ohne vorherige Terminabsprache kann man den berlinpass dort erhalten, wenn der gültige Leistungsbescheid, ein Passfoto und das gültige Ausweisdokument vorgezeigt werden.

Quelle: https://www.shia-berlin.de/ und https://alleinerziehend-berlin.de/informationen/wohnen/

Bereits 2012 schloss der Berliner Senat mit den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften (degewo, GESOBAU, GEWOBAG, HOWOGE, STADT UND LAND und WBM) das “Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten”. Die Gesellschaften verpflichteten sich zu einer Mietenpolitik mit Augenmaß, um gerade auch Haushalten mit geringeren Einkommen Wohnraum zu bieten. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt sind die Eckdaten dieses Bündnisses für Einelternfamilien bestimmt von Interesse.

Ausgewählte Eckpunkte des Mietenbündnisses:

  • Beschränkung allgemeiner Mieterhöhungen im frei finanzierten Wohnungsbau auf höchstens 15% in vier Jahren, soweit der Berliner Mietspiegel das zulässt
  • Beschränkung der Modernisierungsumlage im frei finanzierten Wohnungsbau auf maximal 9% der aufgewandten Kosten jährlich; nach Modernisierung Gewährleistung einer verträglichen Mietenbelastung
  • gemeinsamer Wohnungspool, um einen fairen Wohnungstausch zu ermöglichen, wenn Mieter*innen eine um mindestens 10% kleinere Wohnung suchen; Zusicherung, dass die neue Bruttowarmmiete – bei vergleichbarer Ausstattung, Modernisierungszustand und Lage – unter der der alten Wohnung liegt
  • Suche nach jeweils individuellen Lösungen für Mieter*innen, die aus wirtschaftlichen oder anderen sozialen Gründen die Mieterhöhung nicht erbringen können
  • Nach einer Mieterhöhung soll die Nettokaltmiete bei Vorliegen sozialer Kriterien im Einzelfall 30% des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen, sofern eine angemessene Wohnungsgröße genutzt wird und das Haushaltseinkommen innerhalb der Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein liegt.
  • Ist ein Mieterhaushalt Empfänger von Sozialleistungen und die genutzte Wohnfläche angemessen, werden Mieterhöhungen so weit beschränkt, dass die neue Miete die Höchstwerte staatlicher Leistungen für Mietbelastungen nicht überschreitet.
  • Härtefallregelungen für Schwangere und Alleinerziehende, die auf ihr soziales Umfeld angewiesen sind – neben dem Einkommen also auch Berücksichtigung anderer persönlicher Härten bei Mieterhöhungen

Quelle: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/de/mietenbuendnis und https://www.shia-berlin.de/

Personen mit einem WBS können in eine Wohnung („Sozialwohnung“) ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Jede volljährige Person kann einen Antrag auf einen einkommensabhängigen WBS für sich und seine Familie bzw. Lebensgemeinschaft stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, gilt dieser für ein Jahr. Man hat Anspruch auf den WBS, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird.

Quelle: https://alleinerziehend-berlin.de/informationen/wohnen/

Als Genossenschaftsmitglied (und damit Miteigentümer) genießt man ein lebenslanges Wohnrecht. Passt die Wohnung nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen, kann man in eine andere, freie Wohnung der Genossenschaft umziehen. Genossenschaften verlangen keine Kaution und Provision. Wer Mitglied wird, kauft Genossenschaftsanteile, die verlässlich verzinst und – sollte man später wieder aus der Genossenschaft austreten – wieder zurückgezahlt werden.

Quelle: https://www.shia-berlin.de/

  • Netzwerkagentur GenerationenWohnen
    Beratungsstelle für generationenübergreifendes Wohnen in Berlin. Das Beratungsangebot ist kostenlos. Unterstützt werden sowohl generationenübergreifende eigentumsorientierte Interessierte als auch Wohnprojekte zur Miete.
    www.netzwerk-generationen.de
  • Das WOHNPORTAL Berlin!
    Plattform für Wohnprojekte, Genossenschaften und Baugemeinschaften sowie Schnittstelle für kreative Selbstorganisation in Berlin und Brandenburg. Hier vernetzen sich vielfältige Stadtakteure, um zusammen Ansätze einer nachhaltigen Stadtentwicklung und innovative Formen des Wohnens zu entwickeln.
    http://wohnportal-berlin.de/

Wohnprojekt für Alleinerziehende

  • LebensTraum: Der Verein “LebensTraum“ hat mit seinem Modellprojekt auf die Wohnungsnot Alleinerziehender in Berlin aufmerksam gemacht und im Stadtteil Moabit ein Wohnprojekt für Alleinerziehende geschaffen.
    Lübecker Str. 21, Ecke Perlebergerstr. 44, 10559 Berlin (Moabit)

Plattform für Alleinerziehende zur WG-Suche

  • Die Website Lemulike bietet Alleinerziehenden eine maßgeschneiderte WG-Suche mit Kindern.
    Inserate sind kostenlos möglich unter www.lemulike.com

Betreutes Wohnen

Bei besonderen Lebensumständen stellt das betreute Wohnen eine alternative Wohnform dar, bei der Menschen je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe und Unterstützung erhalten.

  • Frauenwohnprojekt AWO bietet Hilfe für Frauen in Wohnungsnot (mit und ohne Kind/er).
  • Betreutes Wohnen des Kulturvereins Prenzlauer Berg „(Nicht) allein mit Kind“ richtet sich an alleinerziehende Mütter und Väter, die Hilfe benötigen.

Quelle: https://www.shia-berlin.de/

Kostenfreie Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation
Wer ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezieht und einen konkreten Beratungsbedarf (z. B. Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung) hat, hat Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation. Die Mitgliedsbeiträge werden auf Antrag von der Leistungsstelle (z. B. Jobcenter) übernommen. Eine Liste der Mieterorganisationen, mit denen das Land Berlin eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat, ist zu finden unter: www.berlin.de/sen/soziales/dokumente.

Was tun bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse?
Mieter*innen können einen Verstoß gegen die Vorschriften zur Mietpreisbremse (mehr als ortsübliche Vergleichsmiete plus 10%) schriftlich beziehungsweise in Textform rügen (§ 556 g Abs. 2 BGB). Den unzulässig hohen Teil der Miete muss der Vermieter nach Erhalt der Rüge reduzieren. Mieter*innen haben einen entsprechenden Rückforderungsanspruch für Zeiträume ab Abgabe der Rüge.
Nähere Infos unter: www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-169-die-mietpreisbremse-bei-wiedervermietung.htm#7-Welche-Rechtsfolgen-gibt-es-bei-zu-hohen-Mieten

Quelle: https://www.shia-berlin.de/